Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat das Ziel, Korruption in der Wirtschaft zu bekämpfen und Arbeitnehmende sowie Behördenmitarbeitende, die Straftaten oder Verdachtsfälle melden, vor Kündigung und Repressalien zu schützen. Unternehmen und Behörden mit 50 oder mehr Mitarbeitenden werden dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Für den Mittelstand sind bestimmte Inhalte des Gesetzes relevant. Es ist zwingend erforderlich, eine Meldestelle einzurichten, da sonst ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro droht. Um externe Meldungen zu vermeiden, sollten die Mitarbeitenden über die interne Meldestelle informiert werden. Die Einrichtung einer Meldestelle erfordert die Beteiligung des Betriebsrates. Es wird empfohlen, Regeln für die Nutzung der Meldestelle aufzustellen und ein Compliance-Management-System einzuführen. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) warnt vor zusätzlicher Bürokratie und hält die Schwellenwerte des Gesetzes für zu niedrig, um praktikabel zu sein.

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