Kritik an fehlendem Förderkonzept
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach und der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt haben den Bund aufgefordert, deutliche Änderungen am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorzunehmen. Die abschließende Beratung des GEG im Bundestag wurde Anfang Juli vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.
Staatsminister Schmidt kritisiert, dass Bundesminister Robert Habeck die zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt hat, um das Gesetz deutlich zu überarbeiten. Stattdessen scheint es, dass der Gesetzesentwurf unverändert durchgeboxt werden soll, ohne die Hinweise der Länder und der Bau- und Wohnungswirtschaft ausreichend zu berücksichtigen. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf das Wohnen, Bauen und Heizen für 84 Millionen Menschen im Land sei dies unangemessen, so Schmidt.
Auch Ministerin Scharrenbach äußert Kritik an der Bundesregierung. Die guten Argumente zur Verbesserung des Gesetzes würden anscheinend ignoriert. Dies verunsichere die Menschen und trage nicht zur gewünschten Energieeffizienz von Gebäuden bei. Zudem sollte das Gesetz zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung beraten werden, um Sicherheit, Verlässlichkeit und wirtschaftliche Machbarkeit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu gewährleisten. Der bisherige Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht, betont Scharrenbach.
Fehlendes Förderkonzept und ordnungsrechtliche Vorgaben
Ein weiterer Kritikpunkt der Minister betrifft das fehlende Förderkonzept. Die Ziele des GEG könnten aufgrund der erforderlichen hohen Investitionen nur mit finanzieller staatlicher Unterstützung erreicht werden. Bisher liegen jedoch nur wenige konkrete Leitplanken und ein Entwurf eines Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen vor, wie der Einbau von Heizungsanlagen unterstützt werden soll, die den Anforderungen des GEG entsprechen, so Schmidt.
Auch die Förderung bleibe weiterhin unklar. Bis zum 30. September 2023 soll das Bundeswirtschaftsministerium dem Bundestag ein Konzept vorlegen, jedoch bauen Konzepte keine Heizungen. Zudem sollen die im Regierungsentwurf enthaltenen Erleichterungen für 80-jährige und für Eigentümer von weniger als sechs Wohnungen entfallen. Dies verletze den Grundsatz der Sozialverträglichkeit des Wohnens, da Mieter vor hohen Kosten geschützt werden sollen, Vermieter jedoch mit den Investitionen weitgehend alleine gelassen werden, kritisiert Scharrenbach.
Kritik an ordnungsrechtlichen Vorgaben und Wärmeplanungsgesetz
Die Minister kritisieren auch die zahlreichen ordnungsrechtlichen Vorgaben des GEG. Der Entwurf enthält 29 verschiedene Fristen, die unter anderem für den Austausch von Heizungsanlagen gelten sollen. Es bleibt unklar, wie dies von den Bürgern verstanden, eingehalten und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden soll. Hier wären weniger detaillierte Regelungen und stattdessen eine sinnvolle CO2-Bepreisung der bessere Weg gewesen, so Staatsminister Schmidt.
Des Weiteren äußern sich die Minister besorgt über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Der Referentenentwurf zur kommunalen Wärmeplanung verliere sich wieder im Klein-Klein, wie schon beim Gebäudeenergiegesetz. Zudem bleibe unklar, wie der Kostenausgleich zwischen dem Bund und den Ländern – einschließlich Kommunen – für die vorgesehene Wärmeplanung sowie für Investitionen geregelt werde, betont Ministerin Scharrenbach.
Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Minister Gehör finden und das Gebäudeenergiegesetz entsprechend überarbeitet wird. Angesichts der Bedeutung des Gesetzes für Millionen von Menschen und den Klimaschutz ist eine gründliche Überarbeitung sicherlich angebracht.
Quelle: Sachsen.de