Freistaat investiert Millionen in Forschungsförderung
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: “Freistaat investiert weiter in beste Bedingungen für die Forschung in Sachsen”
Das Sächsische Kabinett hat heute die Richtlinie “InfraProNet” zur Forschungsförderung der aktuell laufenden EU-Förderperiode bis 2027 beschlossen. Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen nach denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen und neu auch Hochschulallianzen Gelder aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) beantragen können.
Mehr als 460 Millionen Euro für Forschungsprojekte
Insgesamt stehen in den kommenden Jahren mehr als 460 Millionen Euro zur Verfügung, kofinanziert vom Freistaat Sachsen, um Forschungsprojekte in Sachsen zu unterstützen. Das Volumen speist sich aus rund 307 Millionen Euro direkter EFRE-Förderung und rund 157 Millionen Euro Fördergeldern aus dem JTF, mit dem die EU den Strukturwandel in den betroffenen Regionen Europas unterstützt. Die Richtlinie “InfraProNet” ist das Förderinstrument des Freistaats, in dem beide Unterstützungsfonds abgebildet sind.
Beste Bedingungen für Forschung in Sachsen
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow zeigte sich zufrieden mit dem Kabinettsbeschluss und betonte die Bedeutung der Forschungsförderung für Sachsen: “Mit der neuen Richtlinie haben wir ein sehr erfolgreiches Förderinstrument nicht nur fortgeschrieben, sondern auch weiterentwickelt. Damit stellen wir sicher, dass die Forschung in Sachsen auch künftig beste Bedingungen findet, um Projekte zu realisieren. Gleichzeitig können wir die europäischen Fördergelder gezielt aussteuern und so den Strukturwandel im mitteldeutschen Revier, in der Lausitz und in Chemnitz mithilfe von Forschung und Entwicklung an unseren wissenschaftlichen Einrichtungen mitgestalten.”
Geförderte Maßnahmen
Die Richtlinie “InfraProNet” ermöglicht die Förderung verschiedener Maßnahmen, darunter die Anschaffung von Geräten für die Forschung, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, den Bau von Forschungsgebäuden, den Ausbau der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur und die Einrichtung von Forschungsnetzwerken.
Öffentliche Wissenschaftseinrichtungen oder Verbünde können Projektgelder über die Richtlinie InfraProNet beantragen. Welche Vorhaben letztlich gefördert werden, entscheidet sich in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren.
Förderaufruf startet im August 2023
Der erste Förderaufruf (Call) startet am 28.08.2023 und wird ab dem 23.08.2023 auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank für einen Monat aufrufbar sein. Interessierte müssen zunächst eine Vorhabenidee bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen, bevor die Anträge in einem Fachgremium bewertet werden. Anschließend kann ein Vollantrag eingereicht werden.
Erfolgreiche Förderperiode
In der vorangegangenen EU-Förderperiode wurden mit der Richtlinie InfraProNet bereits 246 Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 290 Millionen Euro unterstützt. Neu in der aktuellen Förderperiode ist die Möglichkeit, zusätzliche Forschungsförderung über Mittel des JTF zu finanzieren.
In der vergangenen Förderperiode wurden beispielsweise die Anschaffung eines hochmodernen Magnetresonanztomographen mit einzigartiger Bildgebung für die Krebsforschung (MR LINAC) und ein neues Institutsgebäude für das Fraunhofer EAS unterstützt.
Die Richtlinie “InfraProNet” zeigt die entschlossene Investition des Freistaats Sachsen in die Zukunft der Forschung. Sie schafft beste Bedingungen für Forschungsprojekte und ermöglicht es, den Strukturwandel in den betroffenen Regionen aktiv mitzugestalten. Mit den zur Verfügung gestellten Millionen können sowohl wissenschaftliche Einrichtungen als auch Forschungsnetzwerke ihre Arbeit vorantreiben und innovative Lösungen entwickeln. Die Förderung ist ein wichtiger Schritt, um Sachsen als einen führenden Standort für Forschung und Entwicklung zu etablieren.