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Wachstumschancengesetz: Besteuerung und Entlastungen für den Mittelstand

Wachstumschancengesetz: Besteuerung und Entlastungen für den Mittelstand

Der Mittelstand leidet wie die gesamte deutsche Wirtschaft unter der hohen Ertragsbesteuerung von knapp 30 Prozent. Diese hohe Steuerlast wirkt sich negativ auf das verfügbare Eigenkapital der Unternehmen aus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzieren ihre Investitionsvorhaben überwiegend aus Eigenmitteln. Steuerliche Anreize für Investitionen sind daher notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig, zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Das Wachstumschancengesetz enthält dringend benötigte Entlastungen für die deutsche Wirtschaft. Im Folgenden werden die für den Mittelstand relevantesten Maßnahmen kurz vorgestellt.

Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-InvPG)

Gewährung einer gewinnunabhängigen Prämie für bestimmte förderfähige Investitionen in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz. Die Prämie beläuft sich auf 15 Prozent der Investitionssumme. Förderfähig sind Investitionen zwischen 10.000 Euro und 200 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Im vierjährigen Förderzeitraum dürfen maximal zwei Förderanträge pro Unternehmen genehmigt werden. Für die Genehmigung muss die Investition nachweislich durch ein Energieaudit lizenziert werden und wesentliche Anforderung nach DIN 16247-1 erfüllen.

Steuerliche Forschungsförderung

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) nach § 3 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wird ausgeweitet. Ab 2024 sollen neben den Personalkosten auch anteilige Investitionskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig sein. Dazu sind zukünftig 70 Prozent des Auftragsvolumens förderfähig und die Bemessungsgrundlage wird auf zwölf Millionen Euro verdreifacht.

Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit sind:

  • Ausweitung der Option der Körperschaftsbesteuerung nach § 1 KStG auf alle Personengesellschaften.
  • Erhöhung der Ist-Besteuerungsgrenze um 200.000 Euro auf 800.000 Euro.
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigungen.
  • Erweiterung des Verlustrücktrags auf drei Jahre sowie Verstetigung der Höchstgrenzen von 10 Millionen bzw. 20 Millionen Euro.
  • Aussetzung der Mindestbesteuerung in den Jahren 2024 bis 2027 und höherer unbegrenzter Abzug von 10 Millionen Euro.
  • Erhöhung der Grenzen bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro bzw. 5.000 Euro bei Sammelposten. Reduktion der Auflösungsdauer auf drei Jahre.
  • Anhebung der Sonderabschreibung von 20 auf 50 Prozent der Investitionskosten, falls die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten wurde.

Abbau von Steuerbürokratie

Folgende Maßnahmen sollen die Bürokratielast in der Unternehmensbesteuerung reduzieren:

  • Erhöhung des Schwellenwerts zur Befreiung von der Abgabe zu vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
  • Grundsätzliche Befreiung von der Umsatzsteuererklärung für Unternehmen, deren Umsatz unterhalb von 22.000 Euro liegt und voraussichtlich im Folgejahr unter 50.000 Euro liegt.
  • Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische Transaktionen ab 2025.

Bewertung des Wachstumschancengesetzes aus Sicht des BVMW

Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes zeigt, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf zur Sicherung und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erkannt hat. Die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung. Deutschland benötigt enorme Investitionssummen, um international wieder wettbewerbsfähig zu werden und die Transformation erfolgreich zu gestalten. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf nationaler Ebene bedarf, um in der ersten Liga attraktiver Investitionsstandorte mitzuspielen.

Als nachbesserungswürdig ist insbesondere die Beschränkung der Investitionsprämie auf Investitionsbeträge über 10.000 Euro und die zeitliche Befristung bis Ende 2027 zu bezeichnen. Hier sollte der Gesetzgeber auch niedrigere Beträge fördern und die Befristung großzügiger fassen. Zudem sollte weiterhin die im Koalitionsvertrag verankerte “Superabschreibung” und eine korrespondierende steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital priorisiert werden. Der BVMW hatte sich hierzu mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung beteiligt.

Quelle. BVMW

Jörg Zeitler

Ich arbeite als selbständiger Fotograf mit Sitz in Dresden. Neben meiner Leidenschaft für die Fotografie widme ich mich seit Juni 2023 einer weiteren bedeutsamen Aufgabe als Repräsentant des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) in der Region Dresden mit dem Focus auf die Region Dresden Pieschen, Kaditz und Radebeul